Bürgerinfo

Aufgabenträger

Wer ist der “Chef” der Feuerwehr?

In Deutschland sind im Allgemeinen die Städte und Gemeinden für die Feuerwehr zuständig. Die gesetzliche Grundlage hierfür bieten die im jeweiligen Bundesland erlassenen Gesetze. In Rheinland-Pfalz stellt das “Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz” (kurz LBKG) die entsprechende gesetzliche Grundlage dar. Ergänzt wird dieses Gesetz durch die Bestimmungen der Feuerwehrverordnung.
Gemäß §2 LBKG ergibt sich, dass der Brandschutz und die allgemeine Hilfe Aufgaben der Gemeinden sind. Oberster “Chef” der einzelnen Feuerwehren ist somit in erster Linie der jeweilige Bürgermeister.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Zuständigkeiten für übergeordnete Stellen. In die Zuständigkeit der Landkreise fallen die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Für alle daraus resultierenden Einheiten ist der jeweilige Landrat verantwortlich. In höchster Ebene fallen besondere Aufgaben in den zentralen Belangen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, sowie alle Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes in den Zuständigkeitsbereich des Landes und werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und das Ministerium des Inneren und für Sport wahrgenommen.

Aufgaben des Trägers

Zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe zählen für die Gemeinden insbesondere die nachfolgenden Punkte:

  1. Aufstellen einer Feuerwehr und Ausstattung dieser mit den erforderlichen Materialien.
  2. Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
  3. Aufstellen und Aktualisieren von Alarm- und Einsatzplänen
  4. Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung
  5. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gefahren treffen, insbesondere Übungen durchführen
Aufstellung und Ausstattung der Feuerwehr

Die Gemeinde muss also in erster Linie dafür sorgen, dass es überhaupt eine Feuerwehr gibt. Dazu hat sie neben den entsprechenden Gebäuden (Feuerwehrhäuser, Werkstätten, etc.) auch die entsprechend erforderlichen Fahrzeuge und Ausrüstung zur Verfügung oder zu beschaffen. Dabei muss sie die örtlichen Verhältnisse beachten und die Mittel entsprechend aufteilen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Feuerwehrverordnung (FwVO). So muss z.B. sichergestellt sein, dass die Feuerwehr zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Daraus ergibt sich dann, wie viele Feuerwehreinheiten gebildet werden müssen. Die bei den entsprechenden Einheiten vorzuhaltenden Fahrzeuge und Ausrüstungen ergeben sich aus den entsprechenden Risiken, die im entsprechenden Ausrückebereich vorliegen. Dazu werden alle Ausrückebereiche in sogenannte Risikoklassen eingeteilt. Aus diesen Klassen ergibt sich die vorzuhaltende Ausrüstung gemäß der Feuerwehrverordnung.
Berufsfeuerwehren sind in RLP erst in Städten ab 90.000 Einwohnern vorgeschrieben. Der größte Teil der Feuerwehranghörigen in der gesamten Bundesrepublik entfällt somit auf die Freiwilligen Feuerwehren.

Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen

Die Aus- und Fortbildung ist ebenso eine zentrale Aufgabe der Aufgabenträger. Um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen müssen die Angehörigen der jeweiligen Einheiten entsprechend geschult und ausgebildet werden. Diese Ausbildungen finden in verschiedenen Ebenen innerhalb der Einheiten oder auch übergreifend statt. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Aus- und Fortbildung.

Alarm- und Einsatzpläne

Alarm- Einsatzpläne stellen ein wichtiges Planungsmittel der Feuerwehr dar. Sie sollen im Falle eines Gefahrenereignisses eine möglichst reibungslose und sichere Arbeit der eingesetzten Kräfte ermöglichen, um somit die Gefahr bestmöglich und schnellstmöglich eindämmen und beseitigen zu können. Dazu werden im Vorfeld (vor dem Eintritt eines Schadereignisses oder einer Gefahrenlagen) die einzuleitenden Maßnahmen festgelegt und geplant. Darunter fällt insbesondere die Festlegung welche Einheiten wann zu alarmieren sind und wie diese dann die betreffende Einsatzstelle erreichen können. Zusätzlich wird entsprechendes Karten- und Bildmaterial gesammelt und erstellt, sowie Informationen über Gebäude, Einrichtungen und verantwortliche Personen notiert.
Solche Pläne können für verschiedene Objekte (besonderes Gefährdungspotential), Ereignisse (z.B. Stromausfall) oder Veranstaltungen erstellt werden.

Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung

Insbesondere die Erfahrungen aus größeren Schadensereignissen insbesondere durch Unwetter (Starkregen) oder Hochwasser zeigen, wie wichtig eine selbsthilfefähige Bevölkerung ist. Die Selbsthilfe umfasst dabei insbesondere das Leisten von Erster-Hilfe und das richtige Verhalten bei Ereignissen. Dazu geben die Aufgabenträger der Bevölkerung regelmäßig Anleitungen und Hilfestellungen oder binden diese in die Durchführung von Übungen ein.

Leitung der Feuerwehr

Wie bereits zu Beginn des Artikels festgestellt ist der Bürgermeister für die Feuerwehr verantwortlich. Um die daraus resultierenden Aufgaben erfüllen zu können, wird er von der Wehrleitung zu allen Fragen des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe beraten. Der Wehrleiter ist eine Führungskraft der Feuerwehr mit entsprechender Ausbildung und wurde von den Wehrführern (Führungskräfte der örtlichen Feuerwehreinheiten) gewählt. Er ist Verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr. Die örtlichen Feuerwehreinheiten werden durch die entsprechenden Wehrführer geleitet. Die Wehrführer haben hierzu besondere Aus- und Fortbildungslehrgänge absolviert. Sie sind für die Einsatzbereitschaft der örtlichen Einheiten verantwortlich und somit auch für die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte am Standort.