Aktuelles

COVID-19 | Aktuelle Lage

Update vom 28.10.2020

Liebe Kameraden/Kameradinnen,
Liebe Bürger/Bürgerinnen,

schon über ein halbes Jahr verbreitet sich nun schon das Corona-Virus in Deutschland. Seit Beginn der Pandemie war es uns ein Anliegen euch an dieser Stelle stets über die aktuellen Entwicklungen diesbezüglich zu informieren. Das letzte Update vom 08.06.2020 hierzu stellte die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Lockerungen der Bekämpfungsmaßnahmen vor. Dadurch war es uns als Feuerwehr wieder möglich unseren Ausbildungs- und Übungsbetrieb aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben wir in den Monaten Juni bis Oktober regen Gebrauch gemacht.

Nachdem in den Sommermonaten die Ausbreitung des Virus etwas zurückging und keine weiteren Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten, sahen wir keine weitere Veranlassung an dieser Stelle ein Update zu geben. Inzwischen gilt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 11.09.2020 (Stand: 28.10.2020).

Warn- und Aktionsplan

Heute stellt sich die Lage anders dar. Die vergangenen Wochen zeigen eine deutliche Zunahme des Infektionsgeschehens in Deutschland, insbesondere auch in der Eifel-Mosel-Region. Das Land Rheinland-Pfalz hat zusammen mit den Kommunen für einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen einen “Warn- und Aktionsplan” entwickelt, um frühzeitig einer erneuten Ausbreitung von COVID-19 entgegenwirken zu können. Zwischenzeitlich wurde das Konzept mit den Ministern der Länder bundeseinheitlich abgestimmt. Mit diesem Konzept kann lokal und flexibel auf regionale Ausbruchsgeschehen reagiert werden.

Als Bemessungsgrundlage für dem Stufenplan der Landesregierung dient die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Dieser Wert beschreibt die Anzahl der Neuinfektionen in einem abgegrenzten Gebiet innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner. Dabei wurden folgende Stufen festgelegt:

Corona Warn- und Aktionsplan RLP
Ausführliche Informationen zum Warnplan gibt es hier!
Folgen steigender Infektionszahlen

Am 18. Oktober überschritt der Inzidenzwert für den Landkreis Wittlich erstmalig die Stufen von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen und führte somit zur Alarmstufe Rot.

Quelle: Landesregierung RLP (Facebook)
Zur aktuellen Übersicht gelangen Sie über corona.rlp.de


In der Folge kommt es erneut zur Verschärfung der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich erlässt mit Wirkung zum 27.10.2020 eine Allgemeinverfügung zu den entsprechenden Maßnahmen. Im Folgenden wollen wir die Maßnahmen kurz zusammenfassen:

  1. Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen:
    im Außenbereich 100 Personen
    im Innenbereich 50 Personen
  2. private Feiern und Zusammenkünfte
    Zahl der Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie in angemieteten Räumlichkeiten wird auf 10 Personen oder Angehörige aus maximal zwei Haushalten begrenzt
  3. Schulen
    an weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit (auch im Unterricht) Maskenpflicht
  4. sportliches Training
    im Freien: bis zu 30 Personen bei festen Gruppen zulässig
    im Innenbereich: bis zu 15 Personen bei festen Gruppen zulässig
    in beiden Fällen: Kontaktsport ist untersagt, Duschen und Umkleiden nur von einer Person gleichzeitig genutzt, Wettkämpfe nur ohne Zuschauer
  5. Gruppenkurse in Fitnessstudios und Tanzschulen
    maximal 6 Personen zzgl. Leiter/Lehrer, Duschen und Umkleiden nur einzeln
  6. Hallenbäder, Saunen und Wellnessangebote
    Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm begrenzt
  7. Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Ähnliche
    Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, maximal 100 Personen gleichzeitig und eine Person pro 10 qm

Die aufgeführten Maßnahmen übersteigen die in der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP getroffenen Regelungen. Damit ergibt sich folgenden Priorisierung der Maßnahmen: Zunächst gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises. Danach greift die Corona-Bekämpfungsverordnung oder auf deren Grundlage erlassene weitere Papiere (z.B. Hygienekonzepte).
Die Verfügung gilt ab sofort und für einen Zeitraum von 14 Tagen!

“Lockdown light” – bundeseinheitliche Reaktion auf steigende Infektionszahlen (Update vom 30.10.2020)

In einer gemeinsamen Sitzung des Bundes und der Länder wurden am 28.10.2020 weitere tiefgreifende Maßnahmen beschlossen, um die neue Infektionswelle zu brechen. Ab Montag, den 02. November sollen diese neuen Schutzmaßnahmen gelten:

  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstands (max. 10 Personen)
  • Verzicht auf nicht notwendige private Reisen und Besuche
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museen, Kinos, Spielhallen, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbädern
  • Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen sind möglich
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet (max. 1 Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche)
  • Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden geschlossen
    Ausnahme: Friseursalons bleiben geöffnet
  • medizinsche notwendige Behandlungen (Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege, Podologie) dürfen weiter durchgeführt werden

In allen oben aufgeführten Punkten gelten weiterhin die inzwischen allgemein als “AHA”-Regel bezeichneten Gebote als wichtigster Bestandteil aller Maßnahmen:

Abstand halten (Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen, auch wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird; Ausnahmen regelt §1 Abs. 2 Satz 3 der 12. CoBeLVO RLP)

Hygienemaßnahmen beachten (Husten – und Niesetikette beachten; Hände oft und gründlich waschen)

Alltagsmaske tragen (Maskenpflicht wird durch tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erfüllt; gilt auch unter Einhaltung des Mindesabstands; Aussnahmen regelt §1 Abs. 4 der 12. CoBeLVO RLP)

Weitere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen und Erklärungen der Ministerpräsidentin Malu Dreyer erhalten sie hier!
Sobald der Beschluss in eine entsprechende Landesverordnung umgewandelt wurde, werden wir an dieser Stelle auf die aktuelle Rechtverordnung hinweisen: Die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt am 02.11.2020 in Kraft.


Auswirkungen auf die Feuerwehr

Als Feuerwehr beobachten und beurteilen wird die Entwicklung der Lage kontinuierlich, um entsprechende Entschlüsse für unser weiteres Vorgehen fassen zu können. Als Grundlage dient die Rahmenempfehlungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren der ADD.

!!! Oberstes Ziel bleibt weiterhin die Aufrechterhaltung der Funktion der Feuerwehr !!!

Entsprechend dieser Maßgabe haben wir uns zu folgenden Maßnahmen entschieden:

Ausbildungs- und Übungsdienste / Versammlungen / Besprechungen:

Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehr Burg/Salm wird bis auf Weiteres erneut eingestellt! Betroffen hiervon sind alle Abteilungen (Aktive, Jugend und Bambini).
Versammlungen und Besprechungen werden auf das nötigste Maß reduziert. Das Abstandsgebot, sowie alle weiteren Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.

Einsatzdienst

Der Einsatzdienst wird aufrechterhalten! Die bisherigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit (siehe Seite 5 und 6).
Im Einsatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen! Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Artikel vom 29.03.2020.

Veranstaltungen

In einer gemeinsamen Versammlung aller Vereinsvertreter mit dem Bürgermeister der Mehrortsgemeinde Landscheid wurde beschlossen, dass die diesjährigen Martinsumzüge nicht wie geplant durchgeführt werden können. Es wurde gemeinsam entschieden die Umzüge ausfallen zu lassen. Damit der Gedanke an Sankt Martin nicht völlig außer Acht bleibt, werden alle Kinder im Kindergarten und der Grundschule Landscheid eine Brezel bekommen.

Wir von der Feuerwehr Burg/Salm, die Rockpiloten und unsere Freunde von Nah und Fern freuen uns jedes Jahr auf den ersten Samstag im Dezember. An diesem Datum steigt traditionell unsere legendäre Nikolausparty im Festschuppen. Schon vor einigen Wochen haben wir uns gemeinsam dazu entschieden die diesjährige Nikolausparty nicht stattfinden zu lassen! Wir bedauern diese Entscheidung wirklich sehr. Schon früh stand auf Grund der entsprechenden Verordnungen fest, dass es dieses Jahr keine Nikolausparty geben kann, wie ihr und wir sie kennen und lieben. Daher haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden lieber komplett zu verzichten. Der Schutz eurer und unserer Gesundheit war und ist uns besonders wichtig! Aber vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung zeigt sich, dass es vielleicht die richtige Entscheidung ist. Unsere Hoffnung ist: “Lieber einmal, als für immer verzichten!” In diesem Sinne hoffen wir, dass wir im kommenden Jahr wieder gemeinsam mit euch allen richtig abheben können!

Bei Fragen zu den genannten Maßnahmen steht Ihnen unsere Wehrführung gerne unter nachfolgender Adresse zur Verfügung: wehrfuehrung@feuerwehr-burg-salm.de

Die Dynamik der aktuellen Lage erfordert eine stetige Beurteilung der Entwicklungen, um die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet einleiten zu können. Auch wir werden in den kommenden Wochen diese Entwicklungen genau beobachten und versuchen alle relevanten Informationen an dieser Stelle für Euch zusammen zu fassen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und
bleibt alle gesund

FF Burg/Salm


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