Aktuelles

COVID-19 | Aktuelle Lage

Update vom 27.04.2020

Liebe Kameraden/Kameradinnen,
Liebe Bürger/Bürgerinnen,

heute treten nochmals neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Kraft. In einer Beratung haben sich die zuständigen Minister/innen auf Bundes- und Landesebene auf diese neuen Maßnahmen geeinigt. In Rheinland-Pfalz wurde entsprechend die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verfasst und in Kraft gesetzt.
Hierbei bleiben die Bestimmungen der vorangegangenen Verordnungen größtenteils bestehen. In einigen Bereichen kam es zu Änderungen und Anpassungen der Bestimmung. Bitte informieren Sie sich hierzu ausschließlich in zuverlässigen Quellen! Dazu haben wir einige Links am Ende des Artikels gesammelt.

Die Anpassungen der Maßnahmen betreffen in erster Linie einige Lockerungen im Bereich des Bildungssystems und des Einzelhandels. Die nachfolgende Grafik fasst zusammen, was seit dem 20. April wieder erlaubt ist:

Maskenpflicht ab 27.04.

Nach einem Beschluss vom 22.04.2020 gilt für Rheinland-Pfalz ab dem 27.04. eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Demnach ist bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dadurch soll ein weiterer Beitrag zur Minimierung der Ansteckungsgefahr geleistet werden.

Der Begriff der “Maske” wurde hierzu bewusst weit definiert, um jeder Bürgerin und jedem Bürger die Anwendung zu ermöglichen. Neben den bekannten und klassifizierten Schutzmasken (FFP 2 und 3), gelten auch selbstgenähte Alltagsmasken, Tücher, Schals oder Buffs mit denen Mund und Nase bedeckt werden als “Masken” im Sinne der Verordnung.

Dabei gilt es zu beachten:

Diese Art der Mund-Nasen-Bedeckung bietet keinen Schutz im Sinne einer klassifizierten Atemschutzmaske! Sie bietet keinen nachgewiesenen Schutz vor einer Ansteckung des Trägers durch andere. Dennoch sind sich die Experten des Robert-Koch-Institutes sicher, dass diese Maßnahme zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen kann. Es gilt hier der Grundsatz: “Ich schütze Dich, du schützt mich”
Die Abstandsregeln sind auch mit Mund-Nasenbedeckung daher zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für alle anderen Hygieneregeln, die inzwischen hinreichend bekannt sein sollten.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind weiterhin:

  • Abstand halten!
  • Hände waschen!
  • Möglichst Zuhause bleiben!
Auch der Umgang mit den Masken erfordert einige Aufmerksamkeit:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich zu waschen. Auch nach dem Ausziehen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden. Beim Tragen soll die Maske Mund und Nase vollständig abdecken und dabei möglichst eng an allen Seiten abschließen. Wenn die Masken durchfeuchtet sind, wird dazu geraten diese auszutauschen oder abzusetzen. Vor erneutem Gebrauch sollte die Maske entweder gewaschen (bei mind. 60 °C) oder durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. erhitzen) gereinigt werden.
Umfassendere Informationen zum Thema (Schutz-)Masken im Zusammenhang mit dem Coronavirus erhalten sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Neue Maßnahmen der Feuerwehr

Die bisher getroffenen Maßnahmen/Anordnungen bleiben weiterhin bestehen (siehe Seiten 5 und 6). Die vergangenen Einsätze haben gezeigt, dass eine Umsetzung problemlos möglich ist. An dieser Stelle danken wird den Kameradinnen und Kameraden für ihr diszipliniertes Verhalten in den letzten Tagen und Wochen!

Zusätzlich werden auch wir ab sofort bei unseren Einsätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern es die Einsatzsituation zulässt. Dazu haben fleißige Bürgerinnen Nadel und Faden zur Hand genommen und entsprechende Behelfsmasken für uns genäht!
Vielen Dank hierfür an alle Unterstützerinnen und Unterstützer!

Weiterhin wurden seitens des Trägers der Feuerwehr, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Desinfektionsmittel für die Ortsgemeinden, Feuerwehren, Grundschulen und kommunalen Kindergärten besorgt. Jede Feuerwehreinheit hat in der Grundausstattung je 5l Hand- und Flächendesinfektionsmittel erhalten. Auch hiervon machen wir im Rahmen des Hygienekonzeptes entsprechend Gebrauch.

Weitere Informationen:

Auf Nachfrage des KFI Teusch teilt die ADD am 19.04.2020 mit, dass eine Wiederaufnahme des allgemeinen Übungsbetriebs aktuell noch nicht erfolgen kann. Eine entsprechende Neuabwertung der Lage hinsichtlich einer möglichen Wiederaufnahme des Übungsbetriebs soll im Mai erfolgen. Dabei betont die ADD nochmals die besondere Stellung der Feuerwehr als Teil der Gefahrenabwehr und hebt die dadurch höheren Anforderungen an den Infektionsschutz nochmals hervor.

Die Kreisausbildung für das Jahr 2020 setzt alle Lehrgänge bis auf weiteres weiter aus. Gleiches gilt für die Lehrgänge auf Ebene der LFKS.

Bei Fragen zu den genannten Maßnahmen steht Ihnen unsere Wehrführung gerne unter nachfolgender Adresse zur Verfügung: wehrfuehrung@feuerwehr-burg-salm.de

Mit kameradschaftlichen Grüßen und
bleibt alle gesund

FF Burg/Salm


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