Aktuelles

COVID-19 | Aktuelle Lage

Update vom 08.06.2020

Liebe Kameraden/Kameradinnen,
Liebe Bürger/Bürgerinnen,

nachdem wir nun seit 6 Wochen kein Update zur aktuellen Corona-Lage mehr veröffentlicht haben, wenden wir uns heute nochmal an euch.

In den zurückliegenden Wochen haben sich zwar einige Änderungen in der Lage ergeben, jedoch hatten diese nur eine geringe Relevanz für uns als Feuerwehr und betrafen vor allem weitere Lockerungsmaßnahmen im öffentlichen Leben. Mit dem 10.06.2020 tritt die inzwischen 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft. Hierin werden nochmals neue Lockerungsmaßnahmen vorgestellt. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Änderungen kurz vor:

Allgemeine Änderungen zum 10.06.2020

  • Personenansammlungen
    Personenansammlunge bis zu zehn Personen, egal aus wie vielen Hausständen, sind erlaubt. Weiterhin erlaubt bleiben Ansammlungen von mehr als 10 Personen, sofern diese aus maximal zwei Hausständen kommen. Zusammenkünfte sollen möglichst im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollten zu Hause bleiben!
  • Abstandsgebot & Maskenpflicht
    Das Abstandsgebot gilt weiterhin. Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m und unter Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig.
  • Veranstaltungen
    Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen zulässig. In beiden Fällen sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Pflicht zur Kontakterfassung). Sofern den Teilnehmern feste Plätze zugewiesen werden, entfällt die Maskenpflicht an diesem Platz.
  • Handel, Dienstleistungen und Gastronomie
    Ein Großteil der Händler und Dienstleister darf unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen und Hygienekonzepte wieder öffnen. Gleiches gilt für Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsstätten. Eine genau Auflistung aller Einrichtungen und der jeweils geltenden Einschränkungen entnehmen Sie bitte der Verordnung selbst.
  • Sport und Freizeit
    Das gemeinsame Training ist unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig.
    Freizeitparks, Zoos und ähnliche Einrichtungen dürfen ebenfalls unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Hygienekonzepte wieder öffnen. Hier ist inbesondere eine strenge Zutrittskontrolle erforderlich, um die Bestimmungen entsprechend einhalten zu können.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur die wichtigsten Änderungen gegenüber dem letzten Update vom 27.04.2020 vor. Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes! Eine ausführliche Auflistung über das Stufenkonzept für Lockerungen des Landes Rheinland-Pfalz erhalten sie hier.

Neue Bestimmungen für die Feuerwehr

Seit dem 15.03. gelten auch zahlreiche Einschränkungen für den Dienstbetrieb der Feuerwehren. Unter anderem durften seit diesem Tag keine Übungsdienste mehr durchgeführt werden. Die Einsatzfähigkeit wurde durch die konsequente Einhaltung der geltenden Bestimmungen über den gesamten Zeitraum aufrechterhalten. Mit einer “Empfehlung zur Weiterführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Freiwilligen Feuerwehren” vom 25.05.2020 ebnete die ADD als übergeordnete Landesbehörde den Weg für die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs der Freiwilligen Feuerwehren. In einer gemeinsamen Arbeitssitzung der Wehrleiter und des Kreisfeuerwehrinspekteurs des Landkreises wurde folgende einheitliche Regelung für die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschlossen:

Aktive Wehr
  • Übungsbetrieb ab dem 10.06.2020 wieder möglich
  • keine Gemeinschaftsübungen mit anderen Ortswehren oder der Stützpunktwehr
  • Personen, die Erkältungssymptome aufzeigen, dürfen nicht teilnehmen
  • Hände waschen und desinfizieren vor, bei Bedarf während und nach der Übung
  • Wenn der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Jungend- und Bambini-Feuerwehr
  • Übungsbetrieb ab dem 17.08.2020 (nach den Sommerferien) wieder möglich
  • keine Gemeinschaftsübungen mit anderen Ortswehren oder der Stützpunktwehr
  • Personen, die Erkältungssymptome aufzeigen, dürfen nicht teilnehmen
  • Hände waschen und desinfizieren vor, bei Bedarf während und nach der Übung
  • Wenn der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Kreisausbildung:
  • Die Lehrgänge finden ab Juli/August 2020 wieder statt
  • Die Kreisverwaltung erstellt einen neuen Lehrgangskalender
  • Die Teilnehmer werden anschließend von der VG informiert
  • Es wird einen Truppführerlehrgang weniger geben, dafür können dann aber die vier für 2020 geplanten Grundausbildungen stattfinden
  • Die Fortbildung GAMS+ und die Führungskräftefortbildung fallen aus
Atemschutzübungsstrecke
  • Wahrscheinlich wieder ab Juni 2020
  • Jörg Eichhorn gibt neue Termine demnächst bekannt
  • Max. 16 Teilnehmer pro Durchgang
  • Anreise und Übung nur innerhalb einer Einheit
  • Ausrüsten mit PA am Fahrzeug oder bei schlechter Witterung in der Schlauchwerkstatt
  • Es dürfen max. sechs Teilnehmer gleichzeitig in die Atemschutzübungsstrecke
  • Es muss eine Aufsichtsperson, die auf die Einhaltung der Regeln achtet, anwesend sein
  • Die Teilnehmer müssen ihre benötigten Getränke selbst mitbringen
  • Kein Duschen in Wittlich
  • Keine Zuschauer oder Besucher zugelassen
  • Kein Füllen der Flaschen oder Wartung der Geräte
  • Betreten der Atemschutzübungsstrecke über den Seiteneingang am Schlauchturm
  • Betreten des restlichen Feuerwehrhauses verboten

Somit starten auch wir von der Feuerwehr Burg/Salm nach fast 3 Monaten am 14.06. wieder unseren Übungsbetrieb. Alle weiteren Übungstermine können dem weiterhin gültigen Dienstplan entnommen werden. In diesem Zusammhang weisen wir alle Kameradinnen und Kameraden darauf hin, dass die entsprechenden Hygienemaßnahmen weiterhin zwingend einzuhalten sind. Die bekannten Maßnahmen im Einsatzdienst bleiben weiterhin gültig. Diese sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt. Insbesondere verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Handlungsanweisungen auf Seite 6, die auch weitesgehend auf den Übungsbetrieb übertragen werden können. Alle weiteren Informationen und Maßnahmen werden auf der ersten Übung am 14.06. erörtert und bekannt gegeben!

Bei Fragen zu den genannten Maßnahmen steht Ihnen unsere Wehrführung gerne unter nachfolgender Adresse zur Verfügung: wehrfuehrung@feuerwehr-burg-salm.de

Mit kameradschaftlichen Grüßen und
bleibt alle gesund

FF Burg/Salm


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