Aktuelles

COVID-19 | Aktuelle Lage

Liebe Kameraden/Kameradinnen,
Liebe Bürger/Bürgerinnen,

Vor einem Jahr, am 15. März 2021, haben wir an dieser Stelle erstmals über die Ausbreitung eines neuartigen Virus und die daraus für uns als Feuerwehr resultierenden Einschränkungen berichtet. In den folgenden Wochen und Monaten haben wir dann mehrere Updates zu den behördlich erlassenen Maßnahmen gegeben. In den letzten Wochen haben wir uns hier bewusst dazu entschieden auf ein weiteres Update zu verzichten. Die Lage entwickelte sich in unseren Augen zu dynamisch, um zuverlässige Angaben machen zu können. Für die tagesaktuelle Berichterstattung im Zusammenhang mit der Pandemie und den damit einhergehenden Änderungen der Bekämpfungsmaßnahmen nutzen Sie bitte (zuverlässige) Medienberichte.

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen seit dem vergangenen Update

Auch nach einem Jahr gibt es weiterhin zahlreiche Beschränkungen im Alltag eines Jeden. Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen wurde Mitte Dezember der zweite Lockdown seitens der verantwortlichen Ministerien beschlossen. Ende Dezember wurden die ersten Impfstoffe in Europa zugelassen und nach Weihnachten die ersten Impfungen in Deutschland vorgenommen. Inzwischen stehen mehrere Impfstoffkandiaten zur Impfung in den eigens errichteten Impfzentren der Länder zur Verfügung. Damit steht neben den bekannten Maßnahmen ein weiteres wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Virus zur Verfügung. Hierbei wurden auf Grund der begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoff Priorisierungen vorgenommen und somit festgelegt, wer wann einen Anspruch auf eine Impfung hat. Da auch dieser Bereich der Impfungen einer hohen Dynamik unterliegt, verweisen wir an dieser Stelle auf die offiziellen Informationsseiten des Landes Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie alle Informationen zum aktuellen Sachstand, zu den Impfzentrene und der Priorisierung.

In der Folge kam es ab Februar zu sinkenden Infektionszahlen, sodass die 7-Tage-Inzidenz, als Leitindex für das Infektionsgeschehen, unter den kritischen Wert von 50 fiel. In gemeinsamen Konferenzen von Bund und Ländern wurden Strategien zur Beendigung des Lockdowns festgelegt und somit eine Perspektive für alle Betroffenen geboten.

Neue Teststrategie

Weiter wurden neben den bekannten Verfahren (PCR-Tests) zum Infektionsnachweis mit sogenannten “Schnelltests” weitere Möglichkeiten zur einfachen und schnellen Testung geschaffen. Mit diesen Tests ist es möglich großflächiger und mehr Personen auf eine mögliche Infektion zu untersuchen, da diese einfacher durchzuführen sind und Ergebnisse binnen weniger Minuten liefern. Neben den Impfungen stellen diese Tests einen weiteren wichtigen Baustein dar, um das Pandemiegeschehen besser zu analysieren und damit positiv beeinflussen zu können.

Seit dem 08. März haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen. Dazu wurden im gesamten Land Schnellteststationen errichtet. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich besteht die Möglichkeit dazu an folgenden Einrichtungen:

WochentagUhrzeitOrt
Montag – Freitag07:30 – 09:30 Uhr
16:00 – 19:00 Uhr
Corona-Teststation Wittlich
Röntgenstraße 13,
54516 Wittlich
Samtag12:00 – 14:00 UhrCorona-Teststation Wittlich
Röntgenstraße 13,
54516 Wittlich
Montag16:00 – 19:00 UhrBaldenauhalle Morbach
Jahnstraße 5,
54497 Morbach
Dienstag16:00 – 19:00 UhrSchulsporthalle Maring-Noviand
Am Serginer Platz 1,
54484 Maring-Noviand
Mittwoch16:00 – 19:00 UhrWeinbrunnenhalle Kröv
Moselweinstraße 35,
54536 Kröv
Donnerstag16:00 – 19:00 UhrFesthalle Thalfang
Petersberger Weg 6,
54424 Thalfang
Freitag16:00 – 19:00 UhrEifellandhalle Landscheid
Tränkgasse 17,
54526 Landscheid

Die Tests werden zu den oben genannten Zeiten und Orten durch Fachpersonal der Hilfsorganisationen in Zusammenarbeit mit örtlichen Kräften insbesondere der Feuerwehren durchgeführt. Eine Anmeldung zum Schnelltest ist nicht erforderlich. Mitzubringen ist lediglich ein Ausweisdokument und – sofern vorhanden – eine Krankenversicherungskarte. Es wurde eine technische Möglichkeit geschaffen, das Ergebnis des Schnelltests online abzurufen. Dazu müssen Sie bei der Testung ihre Kontaktdaten angeben und erhalten das Ergebnis anschließend in elektronischer Form. Wem die Möglichkeiten hierzu fehlen, kann siene Bescheinigung vor Ort klassisch in Papierform erhalten.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

Aktuelle Beschränkungen und Maßnahmen

Seit dem 22. März gilt für uns die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Mit ihr wurden einige Beschränkungen der vorangegangenen Verordnung aufgehoben oder gelockert:

  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum mit höchstens fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen sind erlaubt (Kinder bis 14 Jahre bleiben hierbei unberücksichtigt). Selbiges gilt für treffen im privaten Bereich. Auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare zählen als ein Hausstand. Das Abstandsgebot (mind. 1,5m) bleibt bestehen!
    Trotzdem lautet der Appell weiterhin unveränder: “Wir bleiben zuhause”
  • Maskenpflicht
    Die Pflicht zum tragen einer Mund-Nasenbedeckung wurde insofern verschärft, dass in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken (“OP-Maske” oder FFP2- / KN95-Standard) zu tragen sind.
  • Einzelhandel
    Der Einzelhandel darf unter Auflagen wieder öffnen. Es gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht und die Personenbegrenzung:
    Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist in Einrichtungen mit einer Größe von bis zu 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Bei einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm bis 200 qm insgesamt ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf einer Fläche von 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.
  • Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege
    Friseure, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Neben den bekannten Schutzmaßnahmen (Abstand, Maske, Personenbegrenzung) besteht zusätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Freizeiteinrichtungen
    Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen werden für den Publikumsverkehr geöffnet. Gleiches gilt für Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen. Hierbei gilt die Vorausbuchpflicht (Kontaktverfolgung) und die Anzahl der Personen wird beschränkt.
    Andere Freizeiteinrichtungen (insbesondere Fitnessstudios, Flohmärkte, Freizeitparks, Kinos, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm-und Spaßbäder) bleiben weiterhin geschlossen. Details zu weiteren Angeboten können der jeweils gültigen Auslegungshilfe für die Corona-Regeln entnommen werden.
    Weiterhin möglich bleibt der Individualsport allein oder im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkung.
  • Reisen und Beherbergungsbetriebe
    Es wird dazu aufgerufen auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwenige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Gastronomie
    Bars und Kneipen sind grundsätzlich geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf (ohne Alkoholausschank) und Ab-Hof-Verkauf sind erlaubt. Es gelten das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht. Die abgeholten Speisen und Getränke sollen nicht vor Ort und in unmittelbarer Umgebung verzehrt werden.
  • Schulen & Kitas
    Eine Darstellung der aktuell gültigen Regeln für Schulen und Kitas an dieser Stelle, wäre zu umfassend.
    Hinweise zur aktuellen Situation für Schulen und Kitas finden sich hier.
  • Quarantäneregelung bei Einreise aus Virusvarianten-Gebiet
    Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen sich 14 Tage absondern. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung durch eine Freitestung ist nicht möglich. Zu den Regelungen zur Einreise siehe https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/einreise-aus-risikogebieten/

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es in einigen Bereichen zu Lockerungen der Maßnahmen kommt. Trotzdem gibt es noch in vielen Bereichen zahlreiche Einschränkungen und Verbote. An dieser Stelle können wir niemals eine vollständige Auflistung geben und verweisen daher ausdrücklich auf die offiziellen Stellen (Verordnungen, Verfügungen, Veröffentlichungen). Bitte informieren Sie sich fortwährend selbstständig über die jeweils aktuellen Richtlinien! Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Kommunen abweichend von der 19. Verordnung Allgemeinverfügungen erlassen, sofern die lokalen Inzidenzwerte gewisse Grenzen überschreiten. Dadurch werden zahlreiche Regeln wieder verschärft (sog. “Notbremse”).


Auswirkungen auf die Feuerwehr

Wir als Feuerwehr müssen die Entwicklung der Lage kontinuierlich im Auge behalten, um entsprechende Entschlüsse für unser weiteres Vorgehen fassen zu können. Als Grundlage dient die Rahmenempfehlungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren der ADD.

!!! Oberstes Ziel bleibt weiterhin die Aufrechterhaltung der Funktion der Feuerwehr !!!

Entsprechend dieser Maßgabe haben wir uns zu folgenden Maßnahmen entschieden:

Ausbildungs- und Übungsdienste / Versammlungen / Besprechungen:

Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehr Burg/Salm bleibt bis auf Weiteres eingestellt! Betroffen hiervon sind alle Abteilungen (Aktive, Jugend und Bambini). Ausnahmen hierzu ergeben sich nur in Einzelfällen z.B. im Rahmen der geforderten Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger. Die Ausbildungen auf Kreisebene finden seit Januar wieder unter entsprechenden Auflagen statt.
Übungsdienste der Jugendfeuerwehr finden aktuell ausschließlich virtuell und in “Heimarbeit” statt.
Versammlungen und Besprechungen werden auf das nötigste Maß reduziert.

In allen Fällen ist das Abstandsgebot, sowie alle weiteren Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.

Einsatzdienst

Der Einsatzdienst wird aufrechterhalten! Die bisherigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit (siehe Seite 5 und 6).
Im Einsatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske zu tragen. Für Einsatzkräfte, die in engeren Kontakt mit Patienten oder zu Betreuenden treten müssen, werden entsprechende FFP2-Masken vorgehalten. Grundsätzlich tragen die Kräfte der Feuerwehr die gleiche Schutzausrüstung wie die Mitarbeiter des Rettungsdienstes.

Der jeweiles verantwortliche Einheitsführer/Einsatzleiter entscheidet lageabhängig nach pflichtgemäßen Ermessen über die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Hierzu zählt auch eine mögliche Reduktion der ausrückenden Einsatzkräfte und -fahrzeuge auf das “optimale Minimum”.

Bei Fragen zu den genannten Maßnahmen steht Ihnen unsere Wehrführung gerne unter nachfolgender Adresse zur Verfügung: wehrfuehrung@feuerwehr-burg-salm.de

Liebe Bürger/Bürgerinnen,
Liebe Kameraden/Kameradinnen,

Auch wenn die Fallzahlen in unsere Region in den letzten Tagen rückläufig erscheinen, so gibt dies keinen Grund zu Nachlässigkeiten. Vielmehr zeigen Sie, dass die ergriffenen Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Unser Aller Disziplin und Selbstverantwortung ist momentan das geeignetste Mittel zur Bewältigung der pandemischen Lage. Auch wenn diese Tugenden nun schon eine lange Zeit auf die Probe gestellt wurde, so ist davon auszugehen, dass wir uns auch noch weiterhin dieser Probe stellen müssen.
Alle neuen Mittel, wie die Impfung und die neue Teststrategie stellen nur einen weiteren Stein im Mosaik dar. Ein sehr bedeutender Teil ist und bleibt weiterhin die bekannte Regel:

Die Dynamik der aktuellen Lage erfordert eine stetige Beurteilung der Entwicklungen, um die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet einleiten zu können. Auch wir werden in den kommenden Wochen diese Entwicklungen genau beobachten und versuchen alle relevanten Informationen an dieser Stelle für Euch zusammen zu fassen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und
bleibt alle gesund

FF Burg/Salm


Links / Informationen zum Thema:

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