Aktuelles

COVID-19 | Aktuelle Lage

Update vom 01.12.2020

Liebe Kameraden/Kameradinnen,
Liebe Bürger/Bürgerinnen,

Mit dem heutigen Tag treten abermals neue Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Nachdem die im Update vom 28.10.2020 (Seite 3) vorgestellten Novembermaßnahmen den Anstieg der Neuinfektionen nur geringfügig abbremsen konnte, muss der Teil-Lockdown auch im Dezember weiter verlängert werden. Um die Gesundheitssysteme vor einer Überlastung zu schützen und die Wege der Ansteckungen (Infektionsketten) nachvollziehen zu können, muss der Inzidenzwert regelmäßig unterhalb von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegen. Die zuletzt beschlossenen Maßnahmen gelten daher zunächst weiterhin bis zum 20. Dezember. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass dieser Zeitraum nicht ausreicht und gegebenenfalls verlängert werden kann.

(Neue) Maßnahmen im Dezember

Das wichtigste Mittel um die Infektions-Welle zu brechen, ist und bleibt eindeutig die Kontaktbeschränkung. Daher ist es zwingend erforderlich, dass wir unsere Kontakte weiter drastisch auf das Notwendigste reduzieren. Bundesweit gelten daher ab sofort die folgenden Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkung
    Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands) zulässig (maximal 5 Personen). Kinder bis 14 Jahre zählen nicht zu den 5 Personen.
    Auch im privaten Bereich sollen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern im privaten Raum zu verzichten.
  • Ausweitung der Maskenpflicht
    Überall, wo Menschen sich nahe kommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) zu tragen. Neu ist die Maskenpflicht z.B. in Wartesituationen vor dem Einzelhandel, im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung sowie auf Parkplätze vor Geschäften, in Kantinen und Mensen (Ausnahme am Platz) und in allen Betriebs- und Arbeitsstätten (wenn kein Mindestabstand möglich ist).
  • Reisen und Beherbergungsbetriebe
    Es wird dazu aufgerufen auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwenige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen
    Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettvermittlungsstellen bleiben geschlossen. Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Schließung von Gastronomiebetrieben
    Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Lieferdienste und Abholungen bleiben möglich.
  • Schulen und Kitas
    Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollen grundsätzlich so lange wie möglich regulär geöffnet bleiben. Je nach Infektionsgeschehen können lokal zielgerichtete Einzelmaßnahmen ergriffen werden.
  • Einzelhandel
    Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist in Einrichtungen mit einer Größe von bis zu 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Bei einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf einer Fläche von 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Das Verkaufspersonal zählt bei der Berechnung der zulässigen Personen mit.
  • Geschlossen bleiben weiterhin:
    Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios.
  • Geöffnet bleiben:
    Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.
  • Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.

Die beschriebenen Maßnahmen ergeben sich aus der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die aus einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Die entsprechende Auslegungshilfe gibt eine direkte Übersicht darüber, was erlaubt ist und was nicht (Von A wie Angeln bis Z wie Zoos).

Weihnachten mit Corona

In ihrem gemeinsamen Beschluss haben Bund und Länder die Besonderheit der Weihnachtstage in diesen Zeiten hervorgehoben. Die oben beschriebenen Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Dezember. Eine Erweiterung der Maßnahmen oder des Zeitraums ihrer Gültigkeit ist vorbehalten. Um dennoch frühzeitig Klarheit und Sicherheit zu schaffen, wurde folgendes festgelegt:
Die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen wie außen können für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 auf Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal 10 Personen insgesamt erweitert werden (dazugehörige Kinder bis 14 Jahre bleiben ausgenommen). Dadurch sollen die üblicherweise zu Weihnachten und zum Jahreswechsel stattfindenden Feierlichkeiten im Kreise der Familie ermöglicht werden, wenn auch nur im kleinen Rahmen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Infektionsrisiko auch in diesen Fällen der Begegnungen so gering wie möglich gehalten werden muss. Empfohlen wird dazu eine drastische Beschränkung der Kontakte im Vorfeld der familiären Begegnung (fünf bis sieben Tage im Sinne einer Quarantäne/Selbstisolation). Dazu zählen der Verzicht auf private Treffen, Reisen und nicht erforderliche Begegnungen im öffentlichen Raum. Ein vorgezogener Weihnachtsurlaub oder Homeoffice unterstützen diesen Gedanken der „Schutzwoche“. Unterstützt wird dies weiterhin durch die bundesweit vorgezogenen Weihnachtsferien ab dem 19.12.2020.
Hier ist die Vernunft jedes Einzelnen gefragt, diese Maßnahmen individuell zu prüfen und Interesse und zum Schutz der Liebsten, die man zu den Festtagen treffen möchte, umzusetzen.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis in eigener Sache:
Egal ob Sie Weihnachten nur im eigenen Hausstand oder im Rahmen der oben beschriebenen erlaubten Maßnahmen feiern möchten, ein Weihnachtsbaum gehört auch in diesem Jahr zum Fest dazu. Die Jugendfeuerwehr Burg/Salm bietet hierzu auch in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsbaumverkauf – selbverständlich unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen – an.

Nutzen Sie die Gelegenheit einen passenden Baum für jede Ecke zu finden und unterstützen Sie unsere Jugend. Ohne weite Wege, ohne viel Getummel, ohne viele unbekannte Kontakte.


Auswirkungen auf die Feuerwehr

Für die Feuerwehr ergeben sich durch die neuen Maßnahmen keine relevanten Veränderungen. Die Übungs- und Ausbildungsdienste werden weiterhin ausgesetzt. Im Einsatzfall gelten die bekannten Regeln und Maßnahmen. Auf die bestehenden Maßnahmen und Gebote in den vorherigen Updates wird hiermit nochmals besonders hingewiesen.

Bei Fragen zu den genannten Maßnahmen steht Ihnen unsere Wehrführung gerne unter nachfolgender Adresse zur Verfügung: wehrfuehrung@feuerwehr-burg-salm.de

Liebe Bürger/Bürgerinnen,
Liebe Kameraden/Kameradinnen,

Auch wenn die Fallzahlen in unsere Region in den letzten Tagen rückläufig erscheinen, so gibt dies keinen Grund zu Nachlässigkeiten. Vielmehr zeigen Sie, dass die ergriffenen Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Unser Aller Disziplin und Selbstverantwortung ist momentan das geeignetste Mittel zur Bewältigung der pandemischen Lage. Auch wenn diese Tugenden nun schon eine lange Zeit auf die Probe gestellt wurde, so ist davon auszugehen, dass wir uns auch noch weiterhin dieser Probe stellen müssen.

Die Dynamik der aktuellen Lage erfordert eine stetige Beurteilung der Entwicklungen, um die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet einleiten zu können. Auch wir werden in den kommenden Wochen diese Entwicklungen genau beobachten und versuchen alle relevanten Informationen an dieser Stelle für Euch zusammen zu fassen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und
bleibt alle gesund

FF Burg/Salm


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